EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG für die von uns für den sicheren Transport Ihrer Waren eingesetzte Transportverpackung
(gemäß Verordnung (EU) 2025/40 – Verpackungsverordnung / PPWR)
1. Eindeutige
Identifikation der Verpackung(en):
Diese Konformitätserklärung gilt für die von uns eingesetzten Versand- und
Transportverpackungen (Wirtschaftszweige/Produktgruppen):
- Versandkartonagen (Wellpappe/Karton)
- Stretch- und Wickelfolien (PE-LD)
- Umreifungsbänder (PP/PET)
- Klebeband (PP)
- Identifikationsmerkmal: Zuordnung erfolgt über die jeweilige Lieferschein-Nummer der Warensendung.
2. Name und Anschrift des Erzeugers:
- Firma: Klebeband-Müller GmbH
- Marke / Handelsname: Klebeband-Müller GmbH – alle Artikel
- Anschrift: Winnender Str. 71, D-71563 Affalterbach
- Elektronischer Kontakt: info@klebeband-mueller.de, www.klebeband-mueller.de
3. Alleinige
Verantwortung:
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung
trägt der Erzeuger.
4. Gegenstand der
Erklärung:
Gegenstand dieser Erklärung sind die vom Erzeuger verwendeten Transport-, Um-
und Versandverpackungen, die zur Sicherung, zum Schutz und zum Transport unserer
Klebebänder und Verpackungshilfsmittel im B2B-Handel eingesetzt werden. Unsere
Verpackungsmittel und Verpackungen sind ausschließlich für industrielle,
gewerbliche und transportlogistische Anwendungen vorgesehen und nicht für den
direkten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt.
5.
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
- Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).
6. Einschlägige
harmonisierte Normen und technische Spezifikationen:
Die Konformität wird unter Einhaltung der geltenden Anforderungen der
Verordnung (EU) 2025/40 erklärt. Dies umfasst insbesondere:
- Die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gemäß Art. 5 PPWR (Summe der Konzentrationswerte von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom < 100 mg/kg).
- Die Einhaltung des Verbots von PFAS-Substanzen in Verpackungen über den festgelegten Grenzwerten.
- Die Einhaltung der Anforderungen an die Verpackungsminimierung (Gewichts- und Volumenoptimierung) gemäß Art. 10 PPWR.
- Hinweis: Entsprechende Bestätigungen der Vorlieferanten der Rohmaterialien liegen in der technischen Dokumentation des Unternehmens bei uns vor.
7. Unterzeichnung
für und im Namen von:
Klebeband-Müller GmbH
Affalterbach den 29.07.2026
Name: Markus Müller
Funktion: Geschäftsführer